
Unter Zweitmarkt verstehen wir den erfolgreichen Verkauf einer Beteiligung eines Anlegers ohne Auflösung des Fonds bzw. Verkauf des Schiffes. Organisiert wurde dieser Verkauf bisher über die von unserer Gesellschaft unabhängige Treuhänderin (AGR). Mit Beginn des Jahres 2005 hat die zur Gruppe der Börsen AG Hamburg-Hannover-München gehörende Fondsbörse Deutschland mit ihrem Zweitmarkt für geschlossene Fonds den Handel übernommen.
Diese Plattform wurde von der HANSA TREUHAND maßgeblich mitinitiiert. Eine Besonderheit des Börsen Zweitmarktes ist das so genannte Premiumsegment, in dem u.a. Fonds der HANSA TREUHAND gehandelt werden. In diesem Premiumsegment besteht eine Ausführungsgarantie der zuständigen Maklergesellschaft Deutsche Fondsbörse Hamburg, bestimmte Fondsanteile jederzeit zu einem festgelegten Mindestpreis zu kaufen, selbst wenn sonst kein Kaufinteressent vorhanden ist. Alle aktuell angebotenen Beteiligungen sind jetzt unter zweitmarkt.de in der Rubrik „Geschlossene Fonds“ einsehbar.
Eine Kursübersicht der zuletzt gehandelten HANSA TREUHAND-Beteiligungen - auch jener, die außerbörslich abgewickelt wurden - finden Sie hier.
Am 1. Juni 2007 haben alle an der Fondsbörse Deutschland gelisteten Schiffsbeteiligungen der HANSA TREUHAND durch die Frankfurter Gesellschaft WM (Wertpapier Mitteilungen) eine offizielle Wertpapier-Kennnummer (WKN) erhalten. Eine Übersicht finden Sie hier.
Gewerbesteuer
Das Vermögen einer Schifffahrts-Gesellschaft stellt Betriebsvermögen dar und die unentgeltliche Übertragung von Anteilen unterliegt der Erbschaft – bzw. Schenkungsteuer. Seit dem 01.01.2007 ist für nicht direkt im Handelsregister eingetragene Kommanditisten der sog. Gemeine Wert zum jeweiligen Stichtag der Übertragung maßgebend.
Nach dem neuen, ab 1. Januar 2009 gültigen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, wird nun Betriebsvermögen erstmals und grundsätzlich nach seinem realen Marktwert (Gemeiner Wert) bewertet werden. Für Erbfälle zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008 besteht die Möglichkeit, ebenfalls das neue Erbschaftsteuerrecht zu wählen.
Die Bewertung von Gewerbebetrieben (z.B. einer Schifffahrts-Gesellschaft) soll sich primär nach dem Wert aus zeitnahen Verkäufen (hier könnte z.B. hilfsweise ein entsprechender Wert der Beteiligung bei der Deutschen Fondsbörse unter www.zweitmarkt.de zu Grunde gelegt werden) richten, die weniger als ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt zurückliegen. Ansonsten soll ein vereinfachtes Ertragswertverfahren oder eine andere anerkannte Methode angewandt werden. Ein geringerer Wert kann durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden. Zu den Bewertungsmöglichkeiten wird im Jahr 2009 ein klarstellender Erlass der Finanzverwaltung erwartet. Zumindest solange kann die Gesellschaft bzw. der Treuhänder keine konkreten Werte mitteilen, sondern wird auf Kurse zeitnaher Verkäufe bzw. an der Deutschen Fondsbörse hinterlegte Kaufkurse verweisen.
Anleger, die planen, Ihre Beteiligung zu verschenken, sollten sich vorher von Ihrem persönlichen Steuerberater beraten lassen. Individuelle Beratung sollte auch vor einer Testamentsgestaltung eingeholt werden.
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