Hansa Treuhand
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Häufige Fragen

1. Wieso Schiffsbeteiligung?
2. Wieso HANSA TREUHAND?
3. Welches sind die wesentlichen Chancen und Risiken?
4. Was ist die Tonnagesteuer?
5. Welche Bedeutung hat der sog. "Fallenstellerparagraph" 2b EStG?
6. Wie lange werden Containerschiffe abgeschrieben?
7. Was versteht man unter einem Flottenfonds?
8. Was ist der "Nebenkostenerlass"?
9. Wie funktioniert der HANSA TREUHAND Zweitmarkt?
10. Was ist Einnahmepoolung?
11. Was ist ein "Kombinationsmodell"?
12. Was ist Profit-Sharing?

 

1. Wieso Schiffsbeteiligung?

Schiffsbeteiligungen bieten die Möglichkeit, an dem durch Globalisierung und internationale Arbeitsteilung wachsenden weltweiten Transportaufkommen, welches zu ca. 98% über die Seeschifffahrt abgewickelt wird, zu partizipieren.

 Im Zuge der in Deutschland im Verhältnis zu anderen Anlageformen einzigartigen Tonnagebesteuerung werden die aus der Beteiligung zufließenden Erträge nur pauschal besteuert, was zu einer faktischen Steuerfreiheit der Erträge führt.



2. Wieso HANSA TREUHAND?

Von entscheidender Bedeutung für den Anleger ist weniger der Prospekt selbst, sondern die Frage, ob die prospektierten Werte auch durchschnittlich eingehalten - ggf. sogar übertroffen - werden.

Die HANSA TREUHAND wurde 1983 gegründet und zählt damit zu den erfahrensten Initiatoren für Schiffsbeteiligungen. HANSA TREUHAND ist darüber hinaus mit den Bereichen Reederei, Schiffbau und Touristik (Kreuzfahrt) ein breit aufgestelltes Schifffahrtsunternehmen mit der entsprechenden Expertise, wodurch erhebliche Marktvorteile für HANSA TREUHAND und seine Anleger entstehen.

Die Rendite bei derzeit 27 verkauften Schiffen betrug rund 21 % p.a. nach Steuern. Das Management der HANSA TREUHAND hat Instrumente eingeführt, die das Gesamtrisiko schmälern und insgesamt die Ertragsfähigkeit steigern. Hier zu zählt insbesondere die Bildung von Schiffs-Pools, die negative Markteinwirkungen effektiv abfedert.

Die Projekte sind unter dem geltenden Steuerrecht konzipiert und somit auf die Erzielung hoher, steuerfreier Ausschüttungen zugeschnitten. Dies ist unter anderem an abgesenkten Vorkosten und das - im Verhältnis zu anderen Anbietern - abgesenkte Agio bemerkbar.



3. Welches sind die wesentlichen Chancen und Risiken?

Kommanditisten, die sich an einer Schifffahrtsgesellschaft beteiligen, gehen grundsätzlich unternehmerische Risiken ein, denen jedoch auch andererseits Chancen gegenüberstehen. Chancen und Risiken stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

Werftablieferungsrisiko
Es besteht das Risiko, dass die Werft das Schiff verspätet oder gar nicht abliefert. Bei verspäteter Ablieferung des Schiffes muss die Werft eine Vertragsstrafe zahlen. Wird das Schiff später als 211 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Datum abgeliefert, hat die Schifffahrtsgesellschaft die Möglichkeit, die Abnahme des Schiffes zu verweigern. Sollte es nicht zur Ablieferung des Schiffes kommen, ist sichergestellt, dass die geleisteten Anzahlungen über die durch eine internationale Bank oder Versicherung gestellte Refundment-Garantie zurückgezahlt werden.
Baupreis-Anschaffungskosten
Baupreis und Kosten der Bauaufsicht sind fest vereinbart. Die Kosten für Erstausrüstung beruhen auf Erfahrungswerten. Sie können von den kalkulierten Werten abweichen. Durch Wechselkursschwankungen im Bereich des USD/EURO kann im Bezug auf die Baupreiszahlung eine Anpassung der Anschaffungskosten und der aufzubringenden Eigenmittel, soweit diese durch EURO-Beträge zu erbringen sind, notwendig werden.
Beschäftigung Chartermarkt
Nach Ablauf der Festcharter können je nach Marktlage höhere oder niedrigere Charterraten als kalkuliert erzielt werden.
Betriebs- und Gesellschaftskosten
Die kalkulierten Betriebs- und Gesellschaftskosten basieren auf Erfahrungswerten und können höher oder niedriger ausfallen als kalkuliert.
Fremdfinanzierung / Zinsen
Die Fremdfinanzierung wird vertraglich abgeschlossen. Die effektiven Zinsen können über oder unter den kalkulierten Ansätzen liegen.
Währungsschwankungen
Das Schiff wurde währungskongruent in USD finanziert. Die Chartereinnahmen erfolgen ebenfalls in USD. Für den Teil der Einnahmen, die jedoch für die Rückführung des Eigenkapitals bzw. Ausschüttungen in EURO-Beträgen an die Gesellschafter vorgesehen sind, besteht somit ein Währungsrisiko aber auch die Chance, dass sich die USD/EURO-Kurse günstiger entwickeln als kalkuliert.
Liquiditätsausschüttung
Die Liquiditätsentwicklung und vorgesehenen Ausschüttungen basieren auf den Planansätzen der Kosten- und Ertragsvorschau sowie auf den angenommenen USD/EURO-Wechselkursen.

Veränderungen verbessern oder verschlechtern die Liquiditätsentwicklung und die Höhe der möglichen Ausschüttungen.

Veräußerungserlös
Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös ist abhängig von den Schiffahrtsmärkten im Zeitpunkt der Veräußerung und von der USD-Kursentwicklung.
Steuern
Änderung im Steuerrecht der AfA-Tabellen und Abweichungen in der geplanten Abschreibungsdauer sowie ein vom Prospektansatz abweichender Übergangsgewinn beim Wechsel zur Tonnagesteuer können zu Steuermehr- oder -minderbelastungen führen.
Unternehmerrisiko
Bei langfristigen Verträgen können durch nachhaltige Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds Bonitätsrisiken im Bezug auf die Vertragsparteien entstehen. Beim unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf der Investition, der eine Fortführung der Gesellschaft nicht gestattet, kann der Anleger seine Einlage verlieren.
Fungibilität
Jede Beteiligung ist ein unternehmerisches Engagement mit einer mit einer gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Bindung. Eine vorzeitige Veräußerung an Dritte ist möglich, es ist jedoch kein geregelter Markt vorhanden. Allerdings hat die HANSA TREUHAND einen Zweitmarkt für ihre Fonds organisiert, der durch den unabhängigen Treuhänder abgewickelt wird.


4. Was ist die Tonnagesteuer?

Der Begriff "Tonnagesteuer" vermittelt eigentlich ein falsches Bild. Es handelt sich nämlich nicht um eine Steuerart und es wird auch keine Steuer ermittelt. Vielmehr handelt es sich um eine Einkünfteermittlungsmethode, d.h. die Feststellung der zu besteuernden Gewinne nach einem pauschalierten Verfahren. Ausgangspunkt sind nicht die Einnahmen abzgl. der Ausgaben aus dem lfd. Betrieb bspw. des Containerfrachters, sondern der Raumgehalt (letztlich also die Größe bzw. die Tonnage, angegeben in einer Nettoraumzahl - NRZ -) des Schiffes. Der sich ergebene rechnerische Gewinn ermittelt sich aus der Nettoraumzahl, multipliziert mit einem im Gesetz genannten Euro-Betrag je volle NRZ und Betriebstag somit ergibt sich Steuerlast pro Jahr zwischen 0,2 % und 0,4 % des Kommanditkapitals. Daher kann man davon sprechen, dass die jährlichen Ausschüttungen (in der Regel beginnend mit 9 %) nahezu steuerfrei vereinnahmt werden.



5. Welche Bedeutung hat der sog. "Fallenstellerparagraph" 2b EStG?

Nach dem im März 1999 eingeführten §2b EStG, können Verluste aus sog. Verlustzuweisungsgesellschaften nur noch mit Gewinnen aus gleichartigen Gesellschaften verrechnet werden. Das Vorliegen einer Verlustzuweisungsgesellschaft ist regelmäßig dann nicht zu prüfen, wenn nach der Ergebnisvorschau das Verhältnis der kumulierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und aufzubringenden Kapitals einschließlich Agio 50 % nicht übersteigt. Die Beteiligungsmodelle der HANSA TREUHAND erfüllen regelmäßig die Kriterien der Nichtaufgriffsgrenze sowie die im Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung genannten zwei Regelbeispiele zur weiteren Überprüfung, ob der §2b EStG anzuwenden ist (Verhältnis Vorsteuer-/Nachsteuerrendite; modellhafte Werbung mit negativen Ergebnissen). Da dies nach unserer Meinung nicht zu einer Verlustzuweisungsgesellschaft im Sinne des §2b EStG führt, ist der Ausgleich von negativen Ergebnissen mit Gewinnen innerhalb derselben Einkunftsart (bei Schiffen aus "Gewerbebetrieb") in voller Höhe und zwischen verschiedenen Einkunftsarten nach Maßgabe des §2(3) EStG möglich.



6. Wie lange werden Containerschiffe abgeschrieben?

Gemäß den derzeitig noch gültigen branchenspezifischen Abschreibungstabellen dürfen Seeschiffe auf 12 Jahre abgeschrieben werden. Seit längerem soll hier eine Anpassung an "realitätsnähere Nutzungsdauern" vorgenommen werden, so dass wahrscheinlich mit einem Zeitraum von 15-16 Jahren (3-Klasseperioden) zu rechnen ist. Allerdings wird bereits für das Jahr 2000 und 2001 von der Finanzverwaltung und vielen Fachleuten die Meinung vertreten, dass die Abschreibungsdauer für Fondsschiffe mit dem Betriebskonzept der Beteiligungsgesellschaft gleichzusetzen ist. Faktisch hat sich damit bereits vor Veröffentlichung neuer branchenspezifischer AfA-Tabellen die Abschreibungsdauer für Fondsschiffe auf 15 bzw. 16 Jahre verlängert.



7. Was versteht man unter einem Flottenfonds?

Im Rahmen eines Flottenfonds investiert der Anleger in mehrere unterschiedliche Schiffe und kann somit am wirtschaftlichen Erfolg mehrerer Marktsegmente partizipieren. Darüber hinaus bietet die Konzeption der HANSA TREUHAND eine weitere Risikostreuung, da die Schiffe des Flottenfonds an unterschiedlichen "Einnahmepools" teilnehmen. Die Einnahmen der in der Charterwertigkeit vergleichbaren Schiffe werden addiert und durch die Anzahl der teilnehmenden Schiffe geteilt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund schwankender Chartermärkte von besonderer Bedeutung und bietet dem Anleger einen idealen Einstieg in ein breites Portfolio.



8. Was ist der "Nebenkostenerlass"?

Die negativen steuerlichen Ergebnisse der ersten Jahre auf Ebene einer Fondsgesellschaft resultieren im Wesentlichen aus den Abschreibungen sowie den Anlauf- und Finanzierungskosten in der Investitionsphase. Bei der steuerlichen Gewinnermittlung werden diese Kosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben berücksichtigt. Dies war bislang unstrittig.

In zwei Urteilen vom Mai und Juni 2001 hat der Bundesfinanzhof im Fall eines gewerblich geprägten Immobilienfonds nunmehr entschieden, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen und weitere Gebühren, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an dem Investitionsobjekt stehen, nicht zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben gehören. Vielmehr sind sie zu den Anschaffungskosten zuzurechnen und über die Laufzeit abzuschreiben. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Finanzverwaltung daraufhin angewiesen, die Urteile auf alle geschlossenen Fonds - also auch Schiffsfonds - anzuwenden. Hierdruch reduzieren sich die anfänglichen negativen Ergebnisse erheblich!

Ausgenommen sind Projekte, deren Außenvertrieb vor dem 01.09.2002 begann und denen der Anleger bis spätestens zum 31.12.2003 beitritt.



9. Wie funktioniert der HANSA TREUHAND Zweitmarkt?

Unter Zweitmarkt verstehen wir den erfolgreichen Verkauf einer Beteiligung eines Anlegers ohne Auflösung des Fonds bzw. Verkauf des Schiffes. Mit der Deutschen Fondsbörse Hamburg gibt es ein neutrales, transparentes und kontrolliertes Zweitmarktmodell mit fairer Preisgestaltung. Obwohl die Fondsbörse alle Segmente ge­schlossener Fonds anbietet, liegt ein Schwerpunkt derzeit bei Schiffsbeteiligungen. Eine Besonderheit dieses Zweitmarktes ist das sogenannte Premiumsegment, in dem u.a. Fonds der HANSA TREUHAND gehandelt werden. Im Premiumsegment besteht eine Ausführungsgarantie der zuständigen Maklergesellschaft Deutsche Fondsbörse Hamburg, bestimmte Fondsanteile jederzeit zu einem festgelegten Mindestpreis zu kaufen, selbst wenn kein Kaufinteressent vorhanden ist. Alle aktuell angebotenen Beteiligungen sind jetzt unter www.zweitmarkt.de einseh­bar.



10. Was ist Einnahmpoolung?

Poolung ist die Zusammenfassung der Einnahmen mehrerer, in der Charterbewertung vergleichbarer Schiffe. Die Einnahmen aller am Pool teilnehmenden Schiffe werden durch die Anzahl der Schiffe geteilt. Hierdurch ergibt sich eine Verstetigung der Einnahmen bei reduziertem Risiko. Daneben wird die Verhandlungsposition gestärkt sowie die Flexibilität erhöht und die Befrachtungsaktivitäten erleichtert, da die HANSA TREUHAND in der Lage ist, Charterern komplexe Lösungen, die meist nur im Verbund mit mehreren Schiffen darzustellen sind, anzubieten. Diese Politik verfolgt unser Haus bereits seit 1993. Insofern ist Risikostreuung bei der HANSA TREUHAND keine Neuigkeit, sondern wird seit Jahren mit Erfolg für die Anleger praktiziert.

Derzeit hat die HANSA TREUHAND, teilweise zusammen mit weiteren Reedern, sieben verschiedene Pools in den Größenklassen zwischen 1.000–4.400 TEU gebildet. Insgesamt sind hierin aktuell über 70% der fahrenden Flotte zur Einnahmeabsicherung organisiert. Weiterer Pools der Größenklasse 2.500 TEU und 2.700 TEU sind nach Ablauf der jeweiligen Festcharter vereinbart, wodurch sich der Prozentsatz auf über 85% erhöhen wird.

Insbesondere anhand des schon länger bestehenden C-10 Pools und des C-16 Pools kann die HANSA TREUHAND eine positive Performance nachweisen. Vergleicht man den Charter-Index mit den Ergebnissen der Pool-Schiffe, so erreichten der C-16 und C-10 Pool höhere Raten gegenüber den durchschnittlich erzielten Raten. In der jetzigen Phase der steigenden Charterraten ist dies ein hervorragendes Ergebnis, insbesondere da ein Pool die Bewegung des Marktes schwächer und zeitverzögert abbildet.

Des Weiteren hat die HANSA TREUHAND maßgeblich an der Gründung der „Containership Association“ (CSA) mitgewirkt. Hierbei handelt es sich um einen Solidaritätsfonds für Schiffe der Größenklassen von 1.000 bis 2.000 TEU, dem 15 Reedereien mit ca. 150 Schiffen angehören.

 



11. Was ist ein "Kombinationsmodell"?

Das so genannte „Kombinationsmodell“ wird es für Schiffsbestellungen - die nicht der u.g. Übergangsregelung unterliegen - ab 2006 nicht mehr geben. Zukünftig ist für Schiffe mit Bestelldatum nach 2005 im Jahr der Ablieferung zu entscheiden, ob die Tonnagesteuer oder die normale Besteuerung angewendet werden soll. Vor Indienststellung des Schiffes erwirtschaftete Gewinne werden nicht besteuert; Verluste sind nicht abzugsfähig. Die Wahl der Besteuerungsart gilt für 10 Jahre.

Für Bestellungen bis zum 31.12.2005 gilt eine Übergangsregelung bis Anfang 2007. Im Endeffekt bedeutet dies, dass für Schiffsprojekte die in 2004 angeboten werden, letztmalig für drei Jahre (2004-2006) negative steuerliche Ergebnisse geltend gemacht werden können. Dies verringert sich für Schiffe des Jahres 2005 auf zwei Jahre (2005 und 2006) sowie für Schiffe des Jahres 2006 auf ein Jahr (2006); bevor jeweils zum 01. Januar 2007 zur Tonnagesteuer optiert wird.

 



12. Was ist ein Profit-Sharing

Nachdem bei der Konzeption von Schiffsbeteiligungen anstatt anfänglich negativer steuerlicher Ergebnisse vermehrt hohe und möglichst sichere Ausschüttungen im Vordergrund stehen, sind niedrige Vorkosten zur Renditesteigerung noch wichtiger als bisher. Andererseits wird ein Initiator, der anfänglich das volle Investitionsrisiko trägt, nur sehr eingeschränkt bereit sein, auf einen entsprechenden Risikoausgleich zu verzichten. Um hier dennoch einen Interessenausgleich herzustellen, bietet sich das Profit-Sharing beziehungsweise eine Gewinnbeteiligung an, die eine Absenkung der Vorkosten ermöglicht. Zugleich wird denjenigen, die durch ihre Leistung das spätere Ergebnis maßgeblich beeinflussen, ein finanzieller Ausgleich nur für den Fall gewährt, in denen sie die prospektierten Gewinne übertreffen.  

Voraussetzung für eine angemessene Gewinnbeteiligung ist demnach die Absenkung der mit der Emission verbundenen Vorkosten. Geschieht dies nicht, führt die Gewinnbeteiligung zu einer reinen Chancenminderung für den Anleger und ist abzulehnen. 

Darüber hinaus sollte eine Beteiligung des Initiators am Ergebnis nicht schon dann einsetzen, wenn die Gesellschaft überhaupt oder gerade eben Gewinn erwirtschaftet, sondern erst dann, wenn die prospektierten Werte erreicht wurden, der Anleger also sein primäres Ziel "das zu erhalten, was versprochen wurde", vollumfänglich erreicht hat. Zudem stellt sich die Frage der Höhe des Profit-Sharings. Da letztlich das überwiegende unternehmerische Risiko vom Anleger getragen wird, sollte dies auch berücksichtigt werden, wenn die Höhe der Gewinnbeteiligung festgelegt wird. Der Anleger sollte also von einem Mehrergebnis deutlich am stärksten profitieren.



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